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Häufige Fragen zur Weiterbildung

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zur Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt. Die Informationen richten sich insbesondere an Psychiatrie-interessierte Ärzt:innen, die eine Ausbildung im Ausland absolviert haben.
  • Anerkennungsprüfung, Visum, Stellensuche & Co.

    Anbei finden sich wichtige Informationen zu folgenden Themen:

    • Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer medizinischer Ausbildungen
    • Approbationsbehörde
    • Approbationsantrag
    • Anerkennungsprüfung, Vorbereitung auf Anerkennungsprüfung
    • Kenntnisprüfung
    • Fachsprachprüfung/ erforderliches Sprachniveau
    • Berufserlaubnis, Visum, Facharztweiterbildung mit Stipendium
    • Stellensuche, Verdienstmöglichkeiten
    • Anerkennung der Tätigkeit mit Berufserlaubnis auf spätere Facharztweiterbildung
    • Anerkennung von ausländischen Facharztweiterbildungen
    • Berufshaftpflichtversicherung

    https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/Merkblatt_Stipendiaten.pdf

    https://www.hartmannbund.de/der-verband/landesverbande/berlin/auslaendische-aerzte/

    https://www.marburger-bund.de/bundesverband/service/aerztinnen-und-aerzte-mit-auslaendischer-qualifikation/foreign-trained/faqs

    https://www.hartmannbund.de/wp-content/uploads/2021/06/BundesARGE_Aufenthaltstitel.pdf

    https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2021-11/Leitfaden-Beschaeftigung-auslaendischer-Aerzte%202021.pdf

  • Allgemein

    1. Was unterscheidet eine Universitätsklinik von nicht-universitären Kliniken?

    An Universitätskliniken wird neben der Patient:innenversorgung geforscht. Zudem findet die Lehre für Medizinstudierende durch die Ärzt:innen an Unikliniken statt. Die Lehre erfolgt an vielen Unikliniken bereits ab dem ersten Semester patientennah, z.B. durch Unterricht am Krankenbett. Zudem gibt es mehrwöchige, praktische Kurse auf den Stationen in höheren Semestern. Außerdem erfolgt das letzte Studienjahr, das Praktische Jahr (PJ) häufig an Universitätskliniken oder mit den Universitäten assoziierten Kliniken, den so genannten Lehrkrankenhäusern.

    2. Was unterscheidet Privatkliniken, Kliniken in privater Trägerschaft und Kliniken in öffentlicher Trägerschaft?

    In Privatkliniken werden ausschließlich Patient:innen mit privater Krankenversicherung behandelt. Diese Kliniken können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
    Kliniken in privater oder öffentlicher Trägerschaft hingegen behandeln Patient:innen mit privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Von einer öffentlichen Trägerschaft spricht man, wenn der Betreiber des Krankenhauses der Bund, die Länder, eine Gemeinde, eine Stadt, ein Landkreis oder ein Bezirk ist (z.B. Bundeswehrkrankenhaus). Zudem gibt es freigemeinnützige Krankenhäuser von Trägern, die einer religiösen, humanitären oder sozialen Vereinigung zuzuordnen sind (z.B. Caritas). Krankenhäuser in privater Trägerschaft werden von einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts, z.B. einer GmbH oder AG, betrieben (z.B. Vivantes oder Helios).

    3. Ist eine abgeschlossene oder angestrebte Promotion Voraussetzung für eine Stelle an einer Universitätsklinik?

    Eine abgeschlossene Promotion ist keine Voraussetzung für eine Weiterbildung an einer Uniklinik, wenngleich eine abgeschlossene oder begonnene Promotion bzw. bereits stattgehabte Forschungstätigkeit während des Studiums die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, in einer Universitätsklinik eingestellt zu werden. Für die Teilnahme an einem Clinician Scientist Programm ist jedoch eine abgeschlossene Promotion, bzw. der Abschluss der Promotion innerhalb einer vorgesehenen Frist, in der Regel eine Voraussetzung.

    4. Muss ich bei einer Weiterbildung an Universitätskliniken forschen und lehren?

    In der Regel wird erwartet, dass Ärzt:innen in Weiterbildung an einer Universitätsklinik neben der klinischen Tätigkeit forschen und sich an der Hochschullehre im Medizinstudium beteiligen. Das Ausmaß der Lehr- und Forschungstätigkeit der Ärzt:innen an Universitätskliniken ist jedoch sehr unterschiedlich. Auch die Umsetzung der parallelen Tätigkeit in der Patient:innenversorgung, Forschung und Klinik wird sehr gestaltet (siehe Frage 5).

    5. Wie kann ich während meiner Arbeitszeit in der Forschung tätig sein?

    Ein Teil der Ärzt:innen in Weiterbildung forscht zusätzlich zu ihrer klinischen Tätigkeit. Die Forschungstätigkeit erfolgt dabei in Universitätskliniken oder in assoziierten Forschungsinstituten von Universitätskliniken oder peripheren Krankenhäusern. Die Kombination aus klinischer Tätigkeit bzw. Weiterbildung und Forschungstätigkeit und ggf. Lehre wird sehr unterschiedlich gestaltet.

    Freistellung
    Zum Teil werden Ärzt:innen in Weiterbildung für einen gewissen Zeitraum (z.B. 6 Monate) von der Stationsarbeit freigestellt, um zu forschen. Ob in dieser Zeit eine Teilnahme am Bereitschaftsdienst stattfindet oder nicht, ist unterschiedlich.

    Andere Ärzt:innen beginnen bereits in einem Arbeitsverhältnis, in dem eine prozentuale klinische Tätigkeit (z.B. 80%) und eine Forschungszeit (z.B. 20%, z.B. 1 Tag/ Woche) vorgesehen ist, oder gehen im Verlauf der Weiterbildung in dieses Modell über.

    Zudem ist zu unterscheiden, ob sich die Ärzt:innen in Weiterbildung selbst um eine Finanzierung dieser Forschungszeit durch Stellen eines Forschungsantrags und Einwerbung von Drittmitteln bemühen müssen oder ob dies aus bereits vorhandenen Forschungsmitteln finanziert wird.

    Anrechnung von Forschung auf die Weiterbildungszeit
    Die Musterweiterbildungsordnung sieht 60 Monate Weiterbildungszeit in Vollzeit als minimale Anforderung für die Facharztweiterbildung vor. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, ob und wie Forschungstätigkeit auf die Weiterbildung angerechnet werden kann. Entscheidend für die Anrechenbarkeit ist auch die Art der Forschung (Grundlagenforschung oder klinische Forschung). Die Facharztweiterbildung ist seit 2018 kompetenz-basiert organisiert. Dies bedeutet, dass am Ende der Facharztweiterbildung die in der Musterweiterbildungsordnung definierten Kompetenzen (kognitive Kompetenzen / Wissen und Handlungskompetenzen) erworben sein müssen. Somit ist vorrangig entscheidend, ob die zuständige Landesärztekammer die Forschungstätigkeit so bewertet, dass relevante Kompetenzen durch die Forschungstätigkeit erworben wurden. Dies erfolgt jedoch in der Regel erst auf Antrag und im Einzelfall bei Anmeldung zur Facharztprüfung. Aus diesem Grund bleibt es in vielen Fällen während der Weiterbildungszeit unklar, ob und wie viel Forschungszeit auf die Weiterbildungszeit anrechenbar ist.

    Clinician Scientist Programm

    An vielen Universitätskliniken und Forschungsinstituten existieren sogenannte Clinician Scientist Programme, spezielle Weiterbildungsprogramme für Ärzt:innen, die sowohl klinisch tätig sein wollen als auch eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Dabei sind die Ärzt:innen sowohl an der Versorgung der Patient:innen in der Klinik beteiligt als auch an Forschungsprojekten. Dies beinhaltet auch Fortbildungen in Forschungsmethoden, Statistik und wissenschaftlichem Schreiben. Zudem beinhaltet das Programm eine strukturierte Umsetzung der parallelen Tätigkeit in Klinik und Forschung. Dabei wird ein definierter Teil der Arbeitszeit für die Forschungstätigkeit reserviert. Einige Programme bieten nach Abschluss des Clinician Scientist Programms eine Zertifizierung als „Clinician Scientist“. In der Regel ist eine abgeschlossene Promotion Voraussetzung für die Teilnahme an einem Clinician Scientist Programm, zum Teil kann diese auch bis zu einer definierten Frist nach Aufnahme in das Programm abgeschlossen werden.

    6. Was ist ein Ärztliches Versorgungswerk?

    Ärztliche Versorgungswerke sind ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für Ärzt:innen. Sie gewährleisten die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Ärzt:innen.

  • Psychiatrie-spezifisch

    7. Werde ich den rechtlichen Forderungen der Psychiatrie-Praxis in Deutschland gerecht?

    Die DGPPN sieht eine Einarbeitung aller Ärzt:innen zu Beginn der Tätigkeit als unerlässlich an, unabhängig davon, ob eine Weiterbildung begonnen wird oder eine Tätigkeit mit Berufserlaubnis bei fehlender deutscher Approbation. Dazu zählt auch der Umgang mit Notfallsituationen und Aufnahmen. Insbesondere die Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzung einer Unterbringung psychisch kranker Personen in einer psychiatrischen Einrichtung, die Anwendung von Zwangsmassnahmen (Isolierung, Fixierung, Zwangsmedikation) entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der einzelnen Bundesländer sollte dabei Beachtung finden. Alle Patient:innen haben Anspruch auf eine fachärztliche Behandlung, sodass alle Patient:innen in Visiten oder sogenannten Zweitsichten von Fachärzt:innen untersucht und behandelt werden müssen. Die Diagnostik- und Behandlungsplanung erfolgt daher immer in Rücksprache mit Fachärzt:innen durch Supervision. Im Bereitschaftsdienst oder bei ambulanten Kontakten in Notaufnahmen und Rettungsstellen erfolgt dies ggf. durch einen telefonischen Kontakt mit Fachärzt:innen im Hintergrunddienst.

    8. Welche Art von psychiatrischen Kliniken gibt es?

    Bei der stationären Behandlung werden Fachkliniken und Psychiatrien im Allgemeinkrankenhaus unterschieden. Bei Psychiatrien im Allgemeinkrankenhaus ist die Psychiatrie eine von vielen Abteilungen. Zudem gibt es Fachkliniken, in denen ausschließlich psychiatrische, zum Teil auch neurologische oder psychosomatische Krankheitsbilder behandelt werden.

    9.Was ist der Unterschied zwischen der Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie im Vergleich zur Facharztausbildung in psychosomatischer Medizin und Psychotherapie?

    Die Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist in Deutschland etabliert, existiert jedoch in vielen angrenzenden europäischen Ländern nicht. Die Weiterbildung setzt sich zusammen aus einer 48-monatigen Tätigkeit in der Psychosomatischen Medizin und 12 Monaten in einem somatischen Fach. In psychosomatischen Kliniken erfolgen vorrangig Behandlungen von Erkrankungen mit somatischen und psychischen Anteilen, z.B. chronischen Schmerzsyndromen, zudem die Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen, Angsterkrankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen etc.. Somit besteht hinsichtlich der Erkrankungen eine Überschneidung mit der Behandlung in psychiatrischen Kliniken. Die Behandlung von psychotischen Erkrankungen, Bipolarer Störung/Manien, Demenzen und Suchterkrankungen sowie die Behandlung bei Unterbringung nach Psychisch-Kranken-Gesetz oder Bürgerlichem Gesetzbuch und die Behandlung bei akuten Erregungszuständen, akuter Suizidalität und Aggression erfolgt nur in psychiatrischen Kliniken.

    Im Vergleich zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie enthält die Musterweiterbildungsordnung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einen umfassenderen Psychotherapieteil mit einer höheren Anzahl an Psychotherapien unter Supervision. In der Facharztweiterbildung Psychiatrie & Psychotherapie wird hingegen die Diagnostik und Behandlung eines deutlich breiteren Behandlungsspektrums psychischer Erkrankungen erworben. Dabei werden neben der Psychotherapie umfassende Kompetenzen in Psychopharmakologie und Neurostimulation (Elektrokonvulsionstherapie, repetitive transkranielle Hirnstimulation etc.), sowie Behandlungsplanung und -bahnung von Begleiterkrankungen in einem komplexen multimodalen Therapieprogramm erworben.

    10. Was ist die psychiatrische Pflichtversorgung bzw. der Versorgungsauftrag („Sektor“) psychiatrischer Kliniken?

    Die psychiatrische Pflichtversorgung bezeichnet die Verpflichtung psychiatrischer Kliniken, Patient:innen, die in einer bestimmten Region wohnen, notfallmäßig stationär aufzunehmen und in ihrer Einrichtung zu behandeln. Nicht alle psychiatrischen Kliniken nehmen an der psychiatrischen Pflichtversorgung teil. Zudem sind die Regelungen bezüglich der psychiatrischen Pflichtversorgung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und die Definition uneinheitlich.

    11. Was sind die verschiedenen beteiligten Berufsgruppen und deren Aufgaben bei der psychiatrischen Versorgung in Deutschland?

    Pflegepersonal

    Das Pflegepersonal übernimmt in der Psychiatrie neben klassischen pflegerischen Maßnahmen wie Körperpflege, Verbandswechsel, Ausgabe und Verabreichung von Medikamenten, Blasenkatheterpflege, Abnahme von Urinproben etc., insbesondere die Unterstützung bei der Selbstversorgung (Körperhygiene und Toilettengänge, Ernährung) sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs und der Freizeit. Zudem gehören Aufgaben wie Dokumentation, Therapieplanung, Abstimmung mit anderen Berufsgruppen, insbesondere den ärztlichen Mitarbeiter:innen, zu ihren Aufgaben. Neben den in der Regel einmal täglich stattfindenden Übergaben zwischen Ärzt:innen und pflegerischem Personal nimmt das Pflegepersonal an Visiten, interdisziplinären Teambesprechungen, Fall- und Teamsupervisionen teil. Die Anlage von Venenverweilkathetern und die Blutabnahme sind in der Regel in Kliniken ärztliche Aufgaben.

    Psychologische Psychotherapeut:innen

    Psychologische Psychotherapeut:innen haben ein Studium in Psychologie absolviert und anschließend eine Ausbildung in Psychotherapie gemacht. Zum Teil befinden sich Psycholog:innen in psychiatrischen Einrichtungen auch noch in der Psychotherapie-Ausbildung und absolvieren ihre  Praktische Tätigkeit (PT 1) und arbeiten als Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiAs). Psychologische Psychotherapeut:innen führen Einzel- und Gruppenpsychotherapien durch, zum Teil auch weitere Gruppenangebote wie Psychoedukation. Sie nehmen an Visiten, interdisziplinären Fallbesprechungen, Supervisionen und Übergaben teil.

    Seit 2021 ist es in Deutschland möglich, ein spezielles Psychotherapie-Studium (Bachelor/Master) zu studieren. Aufbauend auf Studium und Approbationsprüfung erfolgt eine fünfjährige Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut:innen ähnlich der Facharztweiterbildung.

    Sozialarbeiter:innen

    Die Sozialarbeiter:innen kümmern sich um alle sozialen Probleme, die Arbeit, das Wohnen, oder die Finanzen der Patient:innen betreffend und unterstützen die Patient:innen bei Antragstellungen und Kontakten zu Behörden, Versicherung etc..

    Komplementärtherapien

    Die Komplementärtherapien sind fester Bestandteil eines multimodalen Behandlungsansatzes in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Dazu zählen z.B. die Kunsttherapie, Musiktherapie, Ergotherapie sowie Bewegungs- und Sporttherapie.

    Kunsttherapeut:innen

    Kunsttherapeut:innen sind Fachkräfte, die künstlerische und kreative Methoden nutzen, um Menschen bei der Bewältigung von psychischen Problemen zu unterstützen. Kunsttherapie kann im Gruppen- oder Einzelsetting durchgeführt werden und wird auch ambulant angeboten.

    Ergotherapeut:innen

    Ergotherapeut:innen sind Fachkräfte, die verschiedene Methoden zur Verbesserung kognitiver Funktionen (Konzentration, Aufmerksamkeit, Handlungsplanung und -ausführung, Merkfähigkeit etc.), sozioemotionaler Fähigkeiten (Kontakt-, Kommunikations-, Durchsetzungs-, Anpassungs-, Kritik- und Konfliktfähigkeit) und basaler Fähigkeiten wie Belastbarkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstvertrauen sowie Eigen- und Fremdwahrnehmung einsetzen. Ziel ist die Wiedergewinnung, Förderung und Erhaltung von Handlungsfähigkeit im Alltag. Ergotherapie kann im Gruppen- oder Einzelsetting durchgeführt werden und wird auch ambulant angeboten.

    Musiktherapeut:innen

    Musiktherapeut:innen sind Fachkräfte, die Musik nutzen, um Menschen bei der Bewältigung von psychischen Problemen zu unterstützen. Musiktherapie kann im Gruppen- oder Einzelsetting durchgeführt werden.

    Sport- und Bewegungstherapeut:innen

    Sport- und Bewegungstherapeut:innen sind Fachkräfte, die Sport und Bewegung (z.B. Ausdauer-, Krafttraining, Bewegung, Yoga) nutzen, um Menschen bei der Bewältigung von psychischen Problemen zu unterstützen. Sport- und Bewegungstherapie kann im Gruppen- oder Einzelsetting durchgeführt werden. Dabei werden das psychische und physische Wohlbefinden sowie Fähigkeiten wie Antrieb und Selbstwahrnehmung gefördert.

  • Weiterbildung

    12. Wie beginne ich eine Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie?

    Anders als in anderen Ländern, können alle Ärzt:innen eine Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie beginnen, die einen Arbeitsvertrag als Ärztin in Weiterbildung in einer stationären oder ambulanten psychiatrischen Einrichtung mit Weiterbildungsermächtigung haben. Es muss keine offizielle Registrierung oder Anmeldung des Weiterbildungsbeginns erfolgen.

    13. Wer regelt die Facharztweiterbildung?

    Die Facharztweiterbildung wird durch die jeweiligen Landesärztekammern geregelt. In jedem Bundesland gibt es eine Landesärztekammer. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei getrennte Landesärztekammern (Ärztekammer Nordrhein und Ärztekammer Westfalen-Lippe). Die jeweiligen Landesärztekammern geben eine Weiterbildungsordnung (WBO) heraus, in der festgelegt ist, welches Wissen und welche Kompetenzen erworben werden müssen, wie die Gesamtdauer der Weiterbildung ist und wie lange die Weiterbildung in bestimmten Bereichen sein muss. Die Bundesärztekammer (BÄK) als übergeordnete Einrichtung gibt eine Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) heraus, die als Orientierung für die Landesärztekammern dient, jedoch nicht verpflichtend für diese ist. Die jeweiligen Landesärztekammern erarbeiten auf Basis der Musterweiterbildungsordnung eine bindende Weiterbildungsordnung. Die Weiterbildungsordnungen werden regelmäßig aktualisiert. Gültig ist jeweils die letzte Weiterbildungsordnung. Wenn nach Beginn der Weiterbildung eine neue Weiterbildungsordnung verabschiedet wird, kann in einer Übergangsfrist von den Ärzt:innen in Weiterbildung gewählt werden, nach welcher Weiterbildungsordnung sie die Weiterbildung durchführen möchten.

    14. Was ist ein Weiterbildungsverbund?

    Ein Weiterbildungsverbund ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen (Kliniken, Ambulanzen oder Praxen). Diese bieten gemeinsam Inhalte der Weiterbildung an (z.B. Theorieseminare).

    15. Was ist eine Weiterbildungsermächtigung/ Weiterbildungsbefugnis?

    Eine Weiterbildungsermächtigung bzw. Weiterbildungsbefugnis ist die Erlaubnis der jeweils zuständigen Landesärztekammer, dass eine bestimmte Person, der oder die Weiterbildungsbefugt:er (Weiterbildungsermächtigt:er), Ärzt:innen im Fach Psychiatrie und Psychotherapie weiterbilden darf. Die Befugnis/Ermächtigung wird auf Antrag einer leitenden Person der Einrichtung oder mehreren Personen gemeinsam erteilt. Die Weiterbildungsbefugnis/Weiterbildungsermächtigung kann dabei für die gesamte psychiatrische Weiterbildungszeit (48 Monate) oder nur für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden. Dies hängt von der Ausstattung und dem Behandlungsspektrum der Einrichtung ab und richtet sich danach, ob die Weiterbildungseinrichtung alle in der Weiterbildungsordnung festgelegten Inhalte vermitteln kann oder nur einen Teil davon.

    16. Kann ich mir ärztliche Tätigkeiten aus dem Ausland auf die Weiterbildung anrechnen lassen?

    Die Anrechnung ärztlicher Tätigkeiten aus dem Ausland auf die Weiterbildung ist grundsätzlich möglich. Die Prüfung und Anrechnung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesärztekammer.

    17. Wie läuft die Facharztprüfung ab?

    Die Weiterbildung wird mit der Facharztprüfung abgeschlossen. Dies ist eine in der Regel 45-minütige, mündliche Prüfung, die durch drei Fachärzt:innen und einen Prüfungsvorsitz abgenommen wird. Die Prüfung wird mit “bestanden” oder “nicht  bestanden” bewertet. Nach bestandener Prüfung wird durch die Landesärztekammer eine Urkunde ausgestellt. Mit dieser Urkunde sind Ärzt:innen berechtigt, als Vertragsärzt:innen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und sich in einer eigenen Praxis niederzulassen.

    18. Wer organisiert die Facharztprüfung?

    Die Facharztprüfung wird durch die jeweiligen Landesärztekammern organisiert und durchgeführt. Für die Facharztprüfung müssen das Logbuch und ein Weiterbildungszeugnis der weiterbildungsermächtigten Person der letzten Weiterbildungseinrichtung vorgelegt werden. In diesem wird bescheinigt, dass der oder die Ärzt:in in Weiterbildung alle erforderlichen Inhalte und Kompetenzen der Weiterbildung erworben hat.

    19. Wie bereite ich mich auf die Facharztprüfung vor?

    Während der gesamten Weiterbildungszeit erwerben die Ärzt:innen in Weiterbildung Wissen und Kompetenzen sowohl im klinischen Alltag als auch in den theoretischen Weiterbildungsveranstaltungen. In der Regel bereitet die Weiterbildung die Ärzt:innen grundlegend auf die Facharztprüfung vor. Zusätzlich kann, neben Fachliteratur, der Besuch eines Prüfungsvorbereitungskurses sinnvoll sein. Die DGPPN Akademie bietet regelmäßig einen Kompaktkurs (Kompaktkurs Facharzt P & P) an. Zudem bietet der jährlich Ende November in Berlin stattfindende 4-tägige DGPPN-Kongress die Möglichkeit, sich in Workshops, Lectures, Symposien und Diskussionsforen zu vielen verschiedenen aktuellen Themen und Entwicklungen in Psychiatrie und Psychotherapie zu informieren.

    20. Wie bereite ich mich auf meinen ersten Bereitschaftsdienst vor?

    Die DGPPN-App enthält u.a. Praxiswissen für Notfallsituationen. Viele Kliniken bieten im Rahmen der Einarbeitung auch spezifische Seminare für den Umgang mit Notfallsituationen und den Bereitschaftsdienst an. Zudem gibt es in vielen Kliniken Leitfäden zu wichtigen Themen und Fragen im Bereitschaftsdienst. Auf dem DGPPN-Kongress wird regelmäßig ein Workshop zu diesem Thema angeboten.

    21. Wie läuft die Psychotherapie-Ausbildung ab?

    Neben den psychotherapeutischen Kompetenzen, die während des Arbeitens in psychiatrischen Kliniken erworben werden, müssen in der Weiterbildung spezielle Psychotherapie-Inhalte gelernt werden. Diese setzen sich zusammen aus Selbsterfahrung, Theorievermittlung, Fallbesprechungen und Therapien unter Supervision, Kurzinterventionen, Selbsterfahrung und Fallarbeit. Die Ärzt:innen in Weiterbildung können dabei wählen, ob sie ihre Psychotherapieweiterbildung in tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie (TfP), Verhaltenstherapie (VT) oder systemischer Therapie (ST) machen wollen. Die sogenannten Richtlinien-Verfahren Psychotherapie, also die psychotherapeutischen Verfahren, welche bei Durchführung in einer Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, umfassen zudem die Psychoanalyse.

    22. Was ist eine Selbsterfahrung?

    Die Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Psychotherapieweiterbildung. Dabei begeben sich die Ärzt:innen in Weiterbildung bei erfahrenen ärztlichen und/oder psychologischen Psychotherapeut:innen in Lehrtherapie. Bei den einzelnen Psychotherapieverfahren kommt der Selbsterfahrung eine unterschiedliche Bedeutung und Zielsetzung zu. Siehe dazu auch das Positionspapier des DGPPN-Referats Psychotherapie.

    23. Was sind die Balintgruppe, Interaktionsbezogene Fallarbeit (IFA) und Systemische Fallarbeit?

    Je nach Weiterbildungsordnung der einzelnen Bundesländer müssen alle Ärztinnen in Weiterbildung, unabhängig vom gewählten Therapieverfahren, an Balintgruppen teilnehmen. In anderen Weiterbildungsordnungen absolvieren nur die Ärztinnen mit Schwerpunkt in tiefenpsychologisch-orientierter Psychotherapie die Balintgruppen. Ärztinnen mit Schwerpunkt in Verhaltenstherapie nehmen an Gruppen zur Interaktionsbezogenen Fallarbeit (IFA) teil, und Ärzt:innen mit Schwerpunkt Systemische Therapie an Gruppen zur Systemischen Fallarbeit.

    Balintgruppe

    Balint-Gruppen sind Fallbesprechungen im Gruppensetting, bei denen unter der Leitung erfahrener ärztlicher und/oder psychologischer Psychotherapeut:innen therapeutisch anspruchsvolle Ärzt:innen-Patient:innen-Beziehungen reflektiert werden. Dabei bringen die Gruppenteilnehmer:innen Fälle ein. Durch angeleitete, freie Assoziation der Gruppe sollen dabei die Ärzt:innen-Patient:innen-Beziehungen besser verstanden werden.

    Interaktionsbezogene Fallarbeit (IFA)

    Die Interaktionsbezogene Fallarbeit oder interaktionelle Fallarbeit sind Fallbesprechungen im Gruppensetting, bei denen unter der Leitung erfahrener ärztlicher und/oder psychologischer Psychotherapeut:innen therapeutisch anspruchsvolle Behandlungen auf der Basis verhaltenstherapeutischer Methoden thematisiert und bearbeitet werden. Dabei steht ebenfalls die Ärztinnen-Patientinnen-Beziehung im Fokus.

    Systemischen Fallarbeit

    Äquivalent ist systemische Fallarbeit eine Fallbesprechung im Gruppensetting, bei der unter der Leitung erfahrener ärztlicher und/oder psychologischer Psychotherapeut:innen therapeutisch anspruchsvolle Behandlungen auf der Basis systemischer Methoden thematisiert und bearbeitet werden. Dabei steht ebenfalls die Ärzt:innen-Patient:innen-Beziehung im Fokus.

    24. Wie entscheide ich mich für ein Psychotherapieverfahren?

    In Deutschland gibt es vier Richtlinien-Psychotherapieverfahren. Diese sind die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP), die systemische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Richtlinien-Psychotherapie bedeutet, dass diese Therapieverfahren im ambulanten Bereich von den ärztlichen bzw. psychologischen Psychotherapeut:innen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Die Kosten für die Behandlung werden also von den gesetzlichen Krankenkassen der Patient:innen übernommen. Auch die psychiatrischen Kliniken haben unterschiedliche Ausrichtungen. Zum Teil sind Kliniken auf ein bestimmtes Psychotherapieverfahren ausgerichtet (in der Regel Verhaltenstherapie), zum Teil werden auf verschiedenen Stationen oder für verschiedene Störungsbilder unterschiedliche Psychotherapieverfahren angeboten. Zudem gibt es insbesondere bei den leitenden Ärzt:innen auch Doppelqualifikationen verschiedener Psychotherapieverfahren. Die systemische Therapie ist erst seit 2020 ein Richtlinienverfahren und erst seit der Musterweiterbildungsordnung von 2018 auch im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung als Schwerpunkt wählbar. Aus diesem Grund gibt es aktuell nur wenige Ärzt:innen, die eine Weiterbildung in systemischer Therapie absolviert haben.

    25. Wie hoch sind die Kosten für eine Facharztweiterbildung?

    Für den Beginn und die Durchführung der Facharztweiterbildung sind von den Landesärztekammern zunächst keine Kosten vorgesehen. Lediglich für die Facharztprüfung fallen bei allen Landesärztekammern Kosten an. Während der Facharztweiterbildung befinden sich die Ärztinnen in Weiterbildung in einem Anstellungsverhältnis und erhalten ein monatliches Gehalt, welches in der Regel nach Tarifverträgen bezahlt wird. Es gibt jedoch Inhalte der Musterweiterbildungsordnung, die nicht durch alle Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden. Für einige Inhalte der Facharztweiterbildung (z.B. Selbsterfahrung) sind jedoch externe Fachleute und je nach Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen auch externe Weiterbildungsveranstaltungen erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten werden von einigen Kliniken übernommen, jedoch nicht von allen. Von vielen Kliniken wird ein pauschaler jährlicher Weiterbildungszuschuss bezahlt oder Kosten nur anteilig übernommen. Zudem variieren die Kosten für Gruppen- und Einzelselbsterfahrung und -supervision erheblich. Aus diesem Grund sollte vor Beginn der Weiterbildung geklärt werden, welche privaten Kosten anfallen werden.

    26. Wann macht man die Psychotherapie-Weiterbildung?

    Die Psychotherapieinhalte der Weiterbildungsordnung bestehen aus Kompetenzen, die während der klinischen Arbeit auf einer psychiatrischen Station erworben werden können (z.B. Kurzinterventionen) und anderen Inhalten, die schwer bis nicht mit Patient:innenversorgung vereinbar sind (z.B. Selbsterfahrung). Die Selbsterfahrung, Balintgruppen, Psychotherapiestunden unter Supervision und Theoriestunden sollten möglichst frühzeitig begonnen werden.
    Die Umsetzung und Organisation der Psychotherapie-Weiterbildung ist sehr individuell. Zum Teil werden gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungstage dafür genutzt, oder die Weiterbildung erfolgt während der Arbeitszeit in der Klinik. Häufig sind jedoch auch Weiterbildungszeiten an Wochenenden oder in den Abendstunden notwendig für Seminare, Vor- und Nachbereitung, Selbsterfahrung, Supervision und Psychotherapiestunden. Ob und wie diese Arbeits- und Weiterbildungsstunden als Überstunden durch die Weiterbildungseinrichtung entlohnt werden, muss individuell mit der Weiterbildungseinrichtung geklärt werden.

    27. Warum entstehen durch die Psychotherapie-Weiterbildung zum Teil Kosten für die Ärzt:innen in Weiterbildung?

    Zum aktuellen Zeitpunkt existiert keine Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland. Dies bedeutet, dass die Kliniken lediglich für die Behandlung der Patient:innen durch die Krankenkassen finanziert werden, jedoch keine speziellen Mittel für die Weiterbildung erhalten. Dies ist für alle Facharztweiterbildungen problematisch, stellt jedoch die Psychiatrie und Psychotherapie vor besondere Herausforderungen, weil beispielsweise die Selbsterfahrung nicht mit der Patientenversorgung vereinbar und in den Arbeitsalltag integrierbar ist.

    28. Kann ich während der Weiterbildung in ein anderes Bundesland wechseln?

    Aufgrund der Organisation und Regelung der Weiterbildung durch die jeweiligen Landesärztekammern muss bei einem Wechsel des Bundeslandes die bisherige Weiterbildung durch die zuständige Landesärztekammer im neuen Bundesland anerkannt werden. Dabei ist zu beachten, dass es zum Teil abweichende Anforderungen in den einzelnen Bundesländern gibt und es durch einen Wechsel zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit kommen kann.

    29. Wie lange dauert eine Facharztweiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie in Deutschland?

    Die Weiterbildungszeit für die Facharztweiterbildung umfasst mindestens 60 Monate bei Durchführung in Vollzeit. Bei Durchführung in Teilzeit verlängert sich die Weiterbildung entsprechend (z.B. 120 Monate bei 50%- Stelle). Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können, verlängert sich die Weiterbildungszeit. Da keine Registrierung für den Beginn einer Weiterbildung erforderlich ist, existieren leider kaum valide Zahlen, welche die durchschnittliche Weiterbildungsdauer in den einzelnen Fächern und Bundesländern zeigen.

    30. Kann ich oder muss ich während der Weiterbildung den Arbeitgeber bzw. die Weiterbildungseinrichtung wechseln?

    Die Weiterbildung kann sehr unterschiedlich gestaltet werden. Ein Teil der Ärzt:innen arbeitet die gesamte Weiterbildung an einer Klinik mit voller Weiterbildungsermächtigung (48 Monate Psychiatrie) und rotiert intern für 12 Monate in die Neurologie. Ein anderer Teil der Ärzt:innen wechselt einmal oder mehrmals den Arbeitsplatz während der Weiterbildungszeit. Während einige Ärzt:innen in verschiedenen Kliniken arbeiten, absolvieren andere einen Teil der Weiterbildung ambulant. Auch innerhalb einer Einrichtung wird die Weiterbildung in unterschiedlichen Bereichen absolviert. Auch zu den Kliniken gehören häufig teilstationäre Behandlungsangebote wie Tageskliniken und ambulante Behandlungsformen wie Psychiatrische Institutsambulanzen oder aufsuchende Behandlungen, bei denen die Patient:innen zu Hause behandelt werden.

    31. Muss ich die gesamte Weiterbildungszeit in der Psychiatrie arbeiten?

    Die Weiterbildung beinhaltet eine verpflichtende Neurologie-Rotation von 12 Monaten. Es ist möglich, bis zu 12 Monate Weiterbildung in der Inneren Medizin, in der Allgemeinmedizin,  in der Psychosomatik oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu absolvieren. Ein Weiterbildungsabschnitt muss, abhängig von der jeweiligen Landesärztekammer, minimal 3-6 Monate sein.

    32. Darf ich meine gesamte Ausbildungszeit im ambulanten Bereich tätig sein?

    Es müssen zwei Jahre der Weiterbildung stationär (in einem Krankenhaus) durchgeführt werden. Somit können insgesamt maximal drei Jahre ambulant erfolgen. Die Durchführung der Neurologie-Rotation im ambulanten Bereich ist ebenfalls möglich.

  • Generation PSY

    Die Generation PSY ist die Nachwuchsinitiative der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mit über 12.000 Mitgliedern. Sie beschäftigt sich u.a. in einer Arbeitsgruppe „Ärzt:innen mit ausländischer Qualifikation” mit den besonderen Bedürfnissen von Ärzt:innen aus Drittstaaten im Rahmen der Anerkennung sowie während der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie. Die Generation PSY möchte ihre Begeisterung für das Fach weitergeben und Ärzt:innen mit ausländischer Qualifikation unterstützen, die eine wichtige Ressource im psychiatrischen Hilfesystem darstellen.

  • Noch Fragen?

    Hast Du weitere Fragen? Dann schreib uns an weiterbildungsnetzwerk@generation-psy.de